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Rahmenbedingungen

Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision. Das heißt, ich befinde mich in der letzten Phase meiner Psychotherapie-Ausbildung und arbeite unter Supervision.

Kennenlernen im Erstgespräch

Die Beziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeutin ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Daher ist das Erstgespräch für ein gegenseitiges Kennenlernen besonders wichtig. Hier werden die Beweggründe des/der Klient*in für die Psychotherapie besprochen (Anlass/Problematik, Motivation, Erwartung). Andererseits wird der Rahmen für die Psychotherapie vereinbart (Methode, Setting, Intervall, Honorar, Empfehlung zu ärztlicher Abklärung, Verschwiegenheitspflicht).
Ein Erstgespräch dauert 50 Minuten, das Honorar dafür beträgt € 65,00.

Dauer, Intervall und Kosten

  • Eine Therapie-Einheit dauert 50 Minuten.
  • Diese findet in der Regel einmal pro Woche statt.
  • Die Therapie-Einheit findet im Einzelsetting in meiner Praxis vor Ort statt.
  • Das Honorar für eine Therapie-Einheit beträgt € 85,00.
  • Da ich Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin, arbeite ich zu
    günstigeren Konditionen. Leider leisten die Krankenkassen noch keine
    Kostenrückerstattung oder Kostenübernahme.

Absageregelung

Vereinbarte Therapie-Einheiten können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne das ein Honorar verrechnet wird. Kurzfristigere Absagen werden in Rechnung gestellt, weil ich den Termin für Sie freihalte.

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht, die für eine psychotherapeutische Behandlung unabdingbar ist.

Weitere Fragen beantworte ich gerne persönlich im Rahmen unseres Erstgesprächs.